LASIK - Kostenerstattung durch Krankenkassen?
Eine operative Korrektur der Brillenwerte ist für viele Menschen ein sehnlichster Wunsch. Medizinisch möglich ist dies bei fast allen Fehlsichtigkeiten durch eine Laserbehandlung der Hornhaut oder die Implantation spezieller Linsen ins Auge. Welches Verfahren überhaupt in Frage kommt, kann erst nach umfangreichen Voruntersuchungen des Auges entschieden werden. Voraussetzung ist neben der Eignung des Auges auch die Klärung der Kostenübernahme.
Galt bisher, dass diese "Wunschmedizin" vom Patienten in der Regel allein zu tragen ist, hat nun im März der BGH entschieden, dass im vorliegenden Fall die private Krankenversicherung die Kosten einer Laserkorrektur zu übernehmen habe. Damit steigt für viele die Hoffnung, dass der Traum auch für sie Wirklichkeit werden könnte. Über die Korrekturmöglichkeiten informiert die Potsdamer Augenklinik im Graefe-Haus im monatlichen Info-Abend. Details zur Behandlungsmöglichkeit finden Sie hier.